Beantragung der Änderung von LG's und StG's
05.10.2021
Lt. DLO § 2 sind die Änderung für LG’s und StG’s zwischen dem 1. Oktober und 30. November mit Wirkung zum1. Januar des folgenden Jahres an beim zuständigen LV zu beantragen.
Bei Rückfragen stehen wir euch gern zur Verfügung.